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Beschreibung mit kurzen Formulierungen die von ihm täglich
im Ausbildungsbetrieb ausgeführten Tätigkeiten und
Lerninhalte, einschließlich der dafür aufgewendeten Zeit
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Enthält auch Aufzeichnungen aus dem Unterricht der
Berufsschule, die nach einem best. Zeitraum von der Schule
mit einer Unterschrift bestätigt werden müssen
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Ausbildungsnachweis ist vom Auszubildenden während der
gesamten Ausbildung und mind. wöchentlich zu führen
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Pflicht des Ausbilders mind. monatlich durchzuschauen und
zu unterschreiben
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Ausbilder hat dabei das Berichtsheft mit dem in der
Ausbildungsordnung enthaltenen Ausbildungsrahmenplan zu
vergleichen und somit auf seine Richtigkeit zu überprüfen.
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Werden
bei Gegenüberstellung Mängel bzgl. des Ausbildungsablaufes
ersichtlich, so ist es die Aufgabe des Ausbilders, die
fehlenden Qualifikationen nachzuholen. Der Ausbilder hat
also anhand der Berichtshefteinträge ganz konkret zu
prüfen, welche der im Ausbildungsrahmenplan bzw. in der
zeitlichen und sachlichen Gliederung aufgeführten
Fertigkeiten und Kenntnisse dem Auszubildenden bereits
vermittelt worden sind. Es sollte aber auch kontrolliert
werden, inwieweit dem Auszubildenden neben den
Fachqualifikationen die sogenannten berufsübergreifenden
Fähigkeiten vermittelt wurden. Dazu zählt insbesondere die
geforderte berufliche Handlungskompetenz, welche eine
selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle
voraussetzt.
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Berichtsheftführung wird bei vielen Auszubildenden immer
noch als ein notwendiges Übel betrachtet. Die Hefte werden
deshalb häufig schlampig und lieblos geführt und es kann
sogar soweit kommen, dass die Berichte häufig erst kurz
vor der Prüfung erstellt werden. Diese Nachlässigkeiten
könnten die Ausbilder zwar durch regelmäßige Kontrollen
der Berichtshefte verhindern, doch eine ausführliche
Besprechung der Berichtshefteinträge sei nach Aussagen
vieler Auszubildenden eher die Ausnahme.