Das Berichtsheft    in der Praxis, die Anwendung

 
  • Beschreibung mit kurzen Formulierungen die von ihm täglich im Ausbildungsbetrieb ausgeführten Tätigkeiten und Lerninhalte, einschließlich der dafür aufgewendeten Zeit

  • Enthält auch Aufzeichnungen aus dem Unterricht der Berufsschule, die nach einem best. Zeitraum von der Schule mit einer Unterschrift bestätigt werden müssen

  • Ausbildungsnachweis ist vom Auszubildenden während der gesamten Ausbildung und mind. wöchentlich zu führen

  • Pflicht des Ausbilders mind. monatlich durchzuschauen und zu unterschreiben

  • Ausbilder hat dabei das Berichtsheft mit dem in der Ausbildungsordnung enthaltenen Ausbildungsrahmenplan zu vergleichen und somit auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

  • Werden bei Gegenüberstellung Mängel bzgl. des Ausbildungsablaufes ersichtlich, so ist es die Aufgabe des Ausbilders, die fehlenden Qualifikationen nachzuholen. Der Ausbilder hat also anhand der Berichtshefteinträge ganz konkret zu prüfen, welche der im Ausbildungsrahmenplan bzw. in der zeitlichen und sachlichen Gliederung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse dem Auszubildenden bereits vermittelt worden sind. Es sollte aber auch kontrolliert werden, inwieweit dem Auszubildenden neben den Fachqualifikationen die sogenannten berufsübergreifenden Fähigkeiten vermittelt wurden. Dazu zählt insbesondere die geforderte berufliche Handlungskompetenz, welche eine selbstständige Planung, Durchführung und Kontrolle voraussetzt.

  • Berichtsheftführung wird bei vielen Auszubildenden immer noch als ein notwendiges Übel betrachtet. Die Hefte werden deshalb häufig schlampig und lieblos geführt und es kann sogar soweit kommen, dass die Berichte häufig erst kurz vor der Prüfung erstellt werden. Diese Nachlässigkeiten könnten die Ausbilder zwar durch regelmäßige Kontrollen der Berichtshefte verhindern, doch eine ausführliche Besprechung der Berichtshefteinträge sei nach Aussagen vieler Auszubildenden eher die Ausnahme.